brings3 Handbuch

Kassenabschluss korrigieren

Nachfolgend wird das Vorgehen zur Korrektur von Kassenabschlüssen, bei welchen die Fehler nicht bekannt sind, erläutert.

1.
Ist der Kassenabschluss (KA) bereits abgeschlossen?
Wenn Ja (siehe 1.1) wenn nein (siehe 1.2)

1.1
Ist der KA bereits abgeschlossen, kann an diesem nichts mehr korrigiert werden. Aus diesem Grund muss ein neuer KA erstellt werden, mit welchem danach eine Korrekturbuchung vollzogen werden kann.

Zuerst muss ein neuer KA erstellt werden. Danach die Werte aus dem bereits abgeschlossenen KA in den neuen KA übernehmen. Wenn alle Werte eingefüllt sind, kann über das Feld „sonstige Auslagen“ entweder mit einer positiven oder negativen Zahl eine Korrekturbuchung gemacht werden. Am Ende muss im Feld „Abweichung“ in der Sparte „Kasse abrechnen“ das Ergebnis „0“ sein.

1.2.
Ist der KA noch offen kann im Feld „sonstige Auslagen“ entweder mit einer positiven oder negativen Zahl eine Korrekturbuchung gemacht werden. Am Ende muss im Feld „Abweichung“ in der Sparte „Kasse Abrechnung“ das Ergebnis „0“ sein.

In beiden Fällen sollte unter „Begründung“ erläutert werden, was die sonstigen Auslagen sind. Zum Beispiel „Unerklärter Minusbetrag“, oder „Geld in Ghüderwagen gefallen“.

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